Neue Erbschaftssteuer für Immobilien ab 2023

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Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 der Bundesregierung für das Jahr 2023 ist eine deutliche effektive Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für viele Immobilien vorgesehen. Branchenexperten und Steuerberater schlagen Alarm. 

Laut Schätzungen des Eigentümerverbandes Haus & Grund können Betroffene mit einer effektiven Steuererhöhungen von 20 bis 30 Prozent bei Wohnhäusern und Eigentumswohnungen rechnen. Bestimmte Objekttypen, wie teil- oder vollgewerblich genutzte Immobilien, drohen sogar eine Verdoppelung der Steuern.

Die geplanten Steuererhöhungen sind auf Änderungen in der Immobilienwertermittlungsverordnung zurückzuführen, die im Sommer 2021 vom Bundesinnenministerium vollzogen wurden. Das Bundesfinanzministerium betont, dass es verfassungsrechtlich gezwungen sei, marktgerechte Werte für die Erbschafts- und Schenkungsteuer anzusetzen. Diese Grundlage wurde vom Bundesinnenministerium festgelegt.

Der Bundestag wird in den kommenden Wochen über den Entwurf des Jahressteuergesetzes beraten und die Neuregelung soll Ende des Jahres in Kraft treten, sofern Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das entsprechende Gesetz im Dezember wie erwartet unterzeichnet.

Fachkreise betonen, dass die neuen Regeln vor allem Immobilien im Ertrags- und Sachwertverfahren betreffen. Das Sachwertverfahren wird hauptsächlich bei Einfamilienhäusern angewendet, das Ertragswertverfahren bei Mietobjekten. Einige Stellschrauben, die die Werte, die das Finanzamt festlegt, nach oben treiben können, können zu Steuererhöhungen zwischen 20 und 30 Prozent führen, manchmal sogar noch höher. Die Änderung der Ansätze bei den Bewirtschaftungskosten bei Mietobjekten kann bereits 10 bis 12 Prozent ausmachen.

Da die Freibeträge der Erbschaftssteuer gleich bleiben, werden viele Betroffene durch die Belastungen, die auf den oder die Erben übertragen werden, finanziell überfordert sein und gezwungen sein, Notverkäufe zu tätigen.

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