Scheidung. Was nun? Vermögen aufteilen oder verkaufen?
Wir unterstützen Sie bei allen Belangen rund um Ihre Immobilien bei Scheidung oder Trennnung.

Vermögen aufteilengemeinsam verkaufen
Vermögen aufteilengemeinsam & fair
Ihre Wohnimmobilie ist gefüllt mit Erinnerungen. Hier haben Sie Geburtstage gefeiert, in der Küche zusammen gekocht und auf dem Sofa so manch gemütlichen Abend verbracht. Die Erinnerungen und Gefühle, die in jedem Raum und in jedem Quadratmeter der gemeinsamen Immobilie stecken, machen die Scheidung nicht einfacher und schon gar nicht, den bevorstehenden neuen Lebensabschnitt – wieder allein zu leben. Daher ist eine klare und faire Aufteilung des Eigenheims und von anderen Immobilien der beste Weg für einen Neuanfang. Bei Scheidung gibt es hierbei aber noch vieles zu bedenken: Weitere Gründe für einen Hausverkauf bei der Scheidung, wann der beste Zeitpunkt dafür ist und Tipps für eine möglichst konfliktfreie Abwicklung – wir helfen gerne.
Aufteilen oderverkaufen
Bei grossen Immobilienvermögen kann eine Aufteilung der Immobilien unter den Ehepartnern ein sinnvolle Lösung darstellen. Wichtig für eine fair empfundene Aufteilung ist die Bewertung der Immobilien durch einen neutralen Gutachter. Dies verhindert, dass sich einer der Partner nach der Scheidung falsch behandelt fühlt und nimmt den emotionalen Zündstoff aus der Aufteilung des Vermögens.
Ein Verkauf kann dennoch sinnvoller sein, da sich der Verkaufserlös einfacher und ohne zusätzliche Emotionen aufteilen lässt.
Wieso ein Verkaufsinnvoll ist
Aus den Augen, aus dem Sinn. Das ist der ausschlaggebende Grund, warum sich Ehepartner bei der Scheidung auch von ihren gemeinsamen Immobilien trennen wollen. Denn natürlich fällt es leichter sein Leben nach einer Trennung neu zu ordnen, wenn einen die Umgebung nicht ständig an die Ehejahre erinnert. Häufig ist der Immobilienverkauf auch die Lösung mit dem geringsten Konfliktpotenzial. Denn das Haus oder die Wohnung wird an eine fremde Person verkauft und der Gewinn daraus fair geteilt. Das einstige Paar muss sich nicht darum streiten, wer nach der Scheidung im ehemaligen gemeinsamen Zuhause wohnen bleibt und wie hoch die Auszahlung des Immobilienanteils ausfällt.
Auch aus finanzieller Sicht ist ein Immobilienverkauf oft sehr sinnvoll. Zum einen, weil dies meistens der schnellste Weg ist, alle wirtschaftlichen Verflechtungen, die mit dem Besitz einer Immobilie einhergehen, aufzuheben. Keine Unterhaltungskosten, keine eventuell überhöhte Auszahlung bei Anteilsübertragungen und im besten Fall keine gemeinsamen Kreditkosten mehr. Die können nämlich oft durch den Verkaufserlös gedeckt werden, jedenfalls wenn einem die Immobilien schon länger gehören. Zum anderen teilt sich das scheidende Ehepaar auch die Verkaufskosten, die durch Gutachter, Notare und Maklerprovision entstehen. Übrigens: Nach Ende des Trennungsjahres hat jeder Partner das Recht darauf, den Hausverkauf einzuklagen, sollte es bis dahin nicht zu einer Einigung gekommen sein.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Wenn der Hausverkauf beschlossene Sache ist, darf sich das trennende Ehepaar zunächst einmal auf die Schulter klopfen. Denn immerhin konnte es sich auf eine Lösung einigen, was gerade in hitzigen Trennungsfällen keine Selbstverständlichkeit ist. Doch nun stellt sich die Frage, wann der beste Zeitpunkt für den Verkauf ist. Sollte die Immobilie so schnell wie möglich verkauft werden? Oder sogar erst nach der Scheidung? Der allgemeine Rat lautet: so schnell wie möglich. Schließlich kann das Geld bereits im Trennungsjahr gut gebraucht werden. Zum Beispiel als liquide Mittel für den Zugewinnausgleich. Allerdings sollte auch auf eine noch bestehende Zinsbindungsfrist vom Kredit geachtet werden. Ist diese noch nicht ausgelaufen, ist es empfehlenswert mit dem Hausverkauf noch abzuwarten. Denn sonst wird die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die durch die vorzeitige Kündigung entgangenen Gewinne verlangen. Dies ist natürlich nur bis zur endgültigen Scheidung sinnvoll, da sonst die Vermögen der Ehepartner nicht sauber getrennt werden können.
Hausnutzung im Trennungsjahr.
Bevor ein neuer Eigentümer des Hauses oder der Wohnung gefunden ist, vergeht in der Regel einige Zeit. In dieser Zeit können beide Ehepartner bei Bedarf noch in ihrem Zuhause wohnen bleiben. Denn eine Trennung definiert sich nicht durch die räumliche Trennung, sondern viel mehr durch eine Wirtschaftliche und Soziale. Das heißt, das Paar gilt als getrennt, sobald sie tägliche Ausgaben wie für den Einkauf voneinander trennen, nicht mehr zusammen kochen und essen und sich nicht mehr ein Bett teilen. Dies ist in erster Linie natürlich eine persönliche Entscheidung und oft nur eine Übergangslösung. Jedoch hat keiner das Recht dazu, vom anderen zu verlangen auszuziehen – es sei denn, er ist Alleineigentümer. Kommt die gemeinsame Hausnutzung nicht infrage, steht es dem ausziehenden Ehepartner zu, Miete für seinen Hausanteil zu verlangen. Denn auch wenn er ausgezogen ist und das Paar getrennt lebt, sind rechtlich gesehen immer noch beide die Eigentümer. Diese Mietzahlung heißt Nutzungsentschädigung und orientiert sich an den ortsüblichen Mieten.
Sorgenfrei ihreimmobilien verkaufen
Nach der Einigung darüber, das gemeinsame Eigenhe zu verkaufen und von wem es kurzfristig weiter bewohnt wird, kann das Ehepaar nun den Verkauf anstoßen. Dafür müssen sie zunächst die wichtigste Voraussetzung schriftlich festhalten: die beiderseitige Zustimmung für den Hausverkauf. Diese müssen beide Parteien nicht nur niederschreiben, sondern auch von einem Notar beurkunden lassen.
Dann wird es Zeit, den Verkaufspreis festzulegen. Wichtig bei der Scheidung ist, einen unabhängigen und neutralen Gutachter zu beauftragen. Bei der Begutachtung sollten zudem beide Ehepartner anwesend sein. Damit kann keiner hinterher vom anderen behaupten benachteiligt worden zu sein. So vermeiden sie unnötigen Streit, den es während einer emotionsgeladenen Trennungsphase geben könnte.
Daher sollten die Eheleute auch einen fremden Immobilienexperten wählen und keinen aus dem Bekannten- oder Freundeskreis. Ein unparteiischer Experte kann so auch ein Vermittler zwischen dem Ehepaar sein. Zudem nimmt ein fachkundiger Experte dem Paar sämtliche Aufgaben ab. Mit Hilfe eines Experten können Sie also einfach Ihr Haus verkaufen, die Scheidung in Ruhe regeln und schnell einen neuen Lebensabschnitt beginnen.
Dieser Beitrag wurde nach bestem Gewissen recherchiert und verfasst. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen.