Die Auflassungsvormerkung ist laut Definition eine im Grundbuch eingetragene Vormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs. Sie ist ein neuer Eintrag, der den Käufer als zukünftigen Eigentümer der Immobilie „vormerkt“ und durch den Notar vorgenommen wird. Demnach ist die Auflassungsvormerkung eine Art verbindliche Reservierung, die im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) rechtlich geregelt ist.
Die Auflassung selbst ist die rechtlich notwendige Einigung darüber, dass die Immobilie an den Käufer übergeht. In der Regel ist die Auflassung im notariellen Kaufvertrag enthalten und wird erst nach der Kaufpreiszahlung durchgeführt.