Beim Grundpfandrecht handelt es sich um einen Oberbegriff für sogenannte dringliche Verwertungsrechte. Diese Rechte sichern dem Gläubiger, also der Bank, den Zugriff auf die Immobilie für den Fall, dass das Finanzierungsdarlehen nicht mehr bezahlt werden kann.
Die drei Arten des Grundpfandrechts sind Ihnen bestimmt zumindest von den Begriffen her bekannt. Es sind
- die Grundschuld,
- die Hypothek
- und die Rentenschuld.
Da die Grundschuld bei der Immobilienfinanzierung heutzutage am geläufigsten ist, erklären wir nachfolgend das Grundpfandrecht am Beispiel dieser Art.