Das Ertragswertverfahren ist ein praxisnahes Verfahren, dass sich auf reale Zahlen der Vermietung bezieht. Es ist allerdings auch sehr stark abhängig vom Liegenschaftszins – dem spezifischen Zinssatz, mit dem der Verkehrswert Ihrer Immobilie zu marktüblichen Konditionen verzinst wird. Der Liegenschaftszins setzt sich aus der Grundstückslage, der Art und der Restnutzungsdauer Ihres Objekts zusammen. Er ist ein wichtiger Bestandteil für das Ertragswertverfahren und wird rückgebildet anhand vergangener Markttransaktionen ermittelt.
Ihr Gutachter bezieht den entsprechenden Liegenschaftszins beim Ertragswertverfahren von Gutachterausschüssen aus Ihrer Gemeinde – diese können allerdings auch umstritten oder einfach für Ihre Immobilie nicht vorhanden sein. Das große Manko beim Liegenschaftszins ist also, dass für die Berechnung nicht immer ausreichend Daten zur Verfügung stehen.
Da das Ertragswertverfahren insgesamt sehr komplex ist, und jeder Rechenschritt gravierenden Einfluss auf das Endergebnis in sich trägt, wird das Verfahren vor allem im Rahmen vollwertiger, kostenpflichtiger Gutachten eingesetzt. Eine gute Marktkenntnis ist deswegen immer die Basis für die korrekte Anwendung des Ertragswertverfahrens.
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