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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden.

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und dem Kunden. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie sein, als auch der Käufer, sowie der Vermieter als auch der Mieter. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und gleichartige Verträge, ohne dass die Gesellschaft auf sie nochmals ausdrücklich hinweisen muss. Einer Gegenbestätigung des Kunden unter Bezugnahme auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Angestellten sowie sonstige Mitarbeiter der Gesellschaft sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Maklerdienstleistungen als auch für Beratungsleistungen und Verwaltungsaufgaben, die von der WohnPlanet Immobilien erbracht werden.

§1. Provision.

Die WohnPlanet Immobilien vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen. Der Kunde verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch WohnPlanet Immobilien vermittelten Vertrages eine im Maklervertrag oder einer anderen Vereinbarung festgelegte Provision zu zahlen. Sollte keine solche Provision vereinbart sein, gelten die nachfolgenden Provisionssätze:

Käuferprovision: Im Falle des Kaufes einer Immobilie beträgt die Provision bis zu 5,95 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher MwSt., soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Verkäuferprovision: Bei Verkauf einer Immobilie beträgt die Provision bis zu 5,95 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher MwSt., soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Vermieterprovision (Wohnräume): Der Auftraggeber / Besteller verpflichtet sich zur Zahlung von 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt., sofern nichts anderes vereinbart ist.

Mieterprovision (Wohnräume): Bei Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter und anschließender Vermittlung eines Vermietungsauftrages durch WohnPlanet Immobilien beträgt die Provision 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt.

Mieterprovision (Gewerberäume): Bei gewerblicher Vermietung beträgt die Provision 3,57 Nettomonatsmieten inkl. MwSt., soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Objektreservierungsvereinbarungen: Bei Kaufobjekten 1,19 % inkl. gesetzlicher MwSt., bei Vermietungsobjekten 1,19 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher MwSt.

Für Beratungsleistungen oder Verwaltungsaufgaben können gesonderte Vergütungsvereinbarungen getroffen werden. Sofern keine gesonderte Vereinbarung erfolgt, gelten die unter §11 genannten Stundensätze.

§2. Fälligkeit der Provisionszahlung.

Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig, verdient und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§3. Haftungsausschluss.

Alle unterbreiteten Angebote der WohnPlanet Immobilien – UBI UG sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Die WohnPlanet Immobilien – UBI UG ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen.

§4. Datenschutz und Vertraulichlkeit.

Die durch die WohnPlanet Immobilien – UBI UG übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die WohnPlanet Immobilien – UBI UG gestattet. Die WohnPlanet Immobilien – UBI UG verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Die WohnPlanet Immobilien – UBI UG weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.

§5. Verpflichtung zur Provisionszahlung bei der Weitergabe von Informationen an einen Dritten.

Kommt es infolge der Weitergabe der Objektdaten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der WohnPlanet Immobilien – UBI UG auf Schadenersatz in Höhe der Provision. Dies gilt auch für dessen Ehegatten, nahe Verwandte, Verschwägerte oder solche juristischen Personen, die zu den Interessenten in gesellschaftlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

§6. Gleichwertigkeit.

Der WohnPlanet Immobilien – UBI UG steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges, ähnliches oder zusätzliches Geschäft zustande kommt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

§7. Haftungsausschuss für Leistungen Dritter.

Die WohnPlanet Immobilien – UBI UG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die WohnPlanet Immobilien – UBI UG – ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt die WohnPlanet Immobilien – UBI UG keine Haftung.

§8. Vorkenntnis des Verkäufers / Vermieters, bzw. des Objektes.

Ist dem Kunden der WohnPlanet Immobilien – UBI UG das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich gegenüber der Firma WohnPlanet Immobilien – UBI UG mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.

§9. Doppeltätigkeit.

Die WohnPlanet Immobilien – UBI UG ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§10. Aufgabe der Vermittlungsabsicht.

Der Kunde verpflichtet sich, die WohnPlanet Immobilien – UBI UG unverzüglich zu informieren, wenn er seine Kauf-, Verkaufs-, Vermiet- oder Anmietabsicht aufgibt. Sollte der Kunde eine Immobilie unter Umgehung von WohnPlanet Immobilien und entgegen eines erteilten Alleinauftrages an Dritte veräußern, verpflichtet er sich zur Zahlung eines pauschalen Aufwendungs- und Schadenersatzes in Höhe von 1,19 % des vereinbarten Kaufpreises bzw. 1,19 Monatskaltmieten inkl. MwSt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. WohnPlanet Immobilien behält sich vor, einen höheren Schaden geltend zu machen.

§11. Aufwendungsersatz.

Die WohnPlanet Immobilien – UBI UG hat Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, wie z. B. für Inserate, Beratung, Exposés, Telefonate, Porti, Eingabekosten in Internetportale und Aufwand und Kosten für Besichtigungsfahrten.

Für zeitlichen Aufwand im Rahmen der Auftragsbearbeitung sowie für Beratungsleistungen und Verwaltungsaufgaben wird ein Stundensatz von 180 Euro netto (zzgl. ges. USt) berechnet. Eine detaillierte Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden.

§12. Alleinauftrag.

Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.

§13. Mehrwertsteuer.

Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.

§14. Pflichten nach GwG.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die WohnPlanet Immobilien – UBI UG im Verlauf der geschäftlichen Beziehungen zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kunden nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet ist. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Der Auftraggeber wird dem Immobilienmakler die erforderlichen Unterlagen auf Nachfrage zur Verfügung stellen. 

§15. Verbraucherrechte.

Falls der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen wird, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Eine detaillierte Widerrufsbelehrung ist diesem Vertrag beigefügt. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn WohnPlanet Immobilien die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht hat.

§16. Vorrang von individuellen Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Solche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.

§17. Salvatorische Klausel.

Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist oder wird, oder sollte sich eine Lücke befinden, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bedingung oder zur Ergänzung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben.

§18. Gerichtsstand.

Die Trilithon Gruppe / UBI UG und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der WohnPlanet Immobilien – UBI UG in Ludwigsburg ist.

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