Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Und es gehört sicher zu den Dingen, die niemand in seinem Leben einplant. Als Besitzer von Haus oder Wohnung kann es besonders schwierig werden, wenn das Einkommen fehlt. Vor allem, wenn die Wohnfläche sehr großzügig ausfällt, kann das Haus oder die Wohnung zu groß sein, um dauerhaft Sozialhilfe zu erhalten. Ist ein Immobilienbesitzer arbeitslos, steht ihm auf jeden Fall Arbeitslosengeld I zu, dessen Höhe und Bezugsdauer vor allem vom Alter und der Beschäftigungsdauer abhängig ist. Läuft die Bezugsdauer aus, dann muss er Arbeitslosengeld II beantragen, wobei ihm keine Leistungen zustehen, wenn das Eigenheim zu groß ist oder vermietet wird. Die Größe der zulässigen Wohnung richtet sich nach der kalkulatorischen ortsüblichen Nettokaltmiete. Die Arbeitsagentur entscheidet basierend auf der monatliche finanziellen Belastung, die durch die Wohnsituation entsteht. Ob die Wohnung zu groß ist, hängt davon ab, wie viele Personen sich die Wohnfläche teilen.
Als rechnerisch angemessen gilt: