Bei der Umschuldung eines Haus- oder Immobilienkredits wird ein neues Darlehen aufgenommen, um damit einen oder mehrere bestehende Kredite vollständig zurückzuzahlen und damit zu ersetzen. Ziel einer Umschuldung sind immer bessere Darlehnskonditionen für den Schuldner (Kreditnehmer). Dem Gläubiger (Kreditgeber) wird dabei allerdings ebenfalls zugestanden, dadurch keinen finanziellen Nachteil erleiden zu müssen. Daher darf der Kreditgeber den durch die vorzeitige Rückzahlung des Kreditbetrags entstehenden Schaden dem Kreditnehmer als Schadensersatzforderung in Form einer sogenannten „Vorfälligkeitsentschädigung“ in Rechnung stellen. Zum Schaden zählen die bereits einkalkulierten Gewinne der ursprünglichen Restlaufzeit.
→ Hier finden Sie weitere Details rund um die Vorfälligkeitsentschädigung.