Bestellerprinzip. Änderung der Maklerprovision.

Als Immobilienexperten ist es unser Ziel, Ihnen immer den besten Service zu bieten. Dazu gehört es auch, Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, die Sie oder den Verkauf Ihrer Immobilie betreffen.

Der Deutsche Bundestag hat am 23.12.2020 eine Neuregelung des Bestellerprinzips für Kaufimmobilien beschlossen. Das bedeutet, dass ab dem 23.12.2020 Käufer und Verkäufer von Wohnimmobilien bundesweit die Kosten für die Maklerleistung 50:50 teilen müssen.

Wir haben genauere Informationen über diese Gesetzesänderung und ihre Auswirkungen auf Sie in einem ausführlichen Artikel in unserem Immobilienlexikon zusammengestellt.

Diese gesetzliche Vorschrift trifft nur dann auf Sie zu, wenn der schlussendliche Käufer nach dem 23.12.2020 bei uns nach dem Exposé Ihrer Immobilie fragt und es erhält. In diesem Fall sind Sie als Auftraggeber, bei Verkauf einer Wohnimmobilie, gesetzlich verpflichtet, die Hälfte der vereinbarten Provision aus Ihrem Verkaufserlös zu tragen und wir müssten Ihnen für 50% unserer Leistung eine Rechnung stellen. Anlageimmobilien, wie zum Beispiel Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien, sind von dieser Regelung ausgenommen. Hierbei kann die Provision weiterhin komplett vom Käufer getragen werden.