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Erbe ausschlagen. Warum und wie.

Wir unterstützen Sie bei allen Belangen rund um Ihre Immobilien bei Erbschaft. 

Zu erben ist oftmals eine Angelegenheit, die mit vielen unangenehmen Umständen einhergeht: Falls der Erblasser ein naher Angehöriger war, ist die Trauer groß; es muss hinsichtlich der Bestattung viel organisiert werden. Da ist es zumindest ein kleiner Trost, wenn das Erbe eine schöne Summe Geld bildet und einen finanziell entlastet, oder wenn es ein schickes Haus ist, das man selbst nutzen oder gut verkaufen kann.

Doch nicht immer ist klar, ob das Erbe wirklich eine Bereicherung darstellt: Wenn Schulden oder eine sanierungsbedürftige Immobilie ins Spiel kommen, sollten Sie sich überlegen, ob Sie das Erbe ausschlagen. Das muss leider auch zügig geschehen, innerhalb von 6 Wochen. Alles, was Sie jetzt darüber wissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Bei einer Erbschaft von Immobilienvermögen ist ein besonnenes Vorgehen wichtig.Das Auschlagen der Erbschaft will gut überlegt sein.

Gründe, das Erbeauszuschlagen

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, werden Sie sich sicher schon überlegt haben, ob Sie diese selbst nutzen können. Klar, beim Elternhaus oder Eigenheim des Ehepartners spielen natürlich Emotionen und Erinnerungen eine besondere Rolle. Dennoch sollten Sie auch in einem solchen Fall Fakten sprechen lassen. Stellen Sie sich am besten diese Fragen:

  • Kann ich das Haus selbst nutzen?
  • Wäre eine Vermietung oder Fortsetzung einer laufenden Vermietung gewinnbringend?
  • Ist das Haus belastet?
  • Kann ich das Haus gewinnbringend verkaufen?
  • Ist das Haus in einem guten Zustand oder muss es saniert werden?

Ist das Haus oder die Wohnung noch nicht abbezahlt, sanierungsbedürftig oder für Sie in irgendeiner anderen Form eine finanzielle Belastung, die Sie nicht tragen können, ist es sinnvoll, das Erbe auszuschlagen. Um dies beurteilen zu können, müssen Sie wissen, wie viel die Immobilie wert ist. Hierzu können Sie online eine kostenlose Ersteinschätzung durchführen oder einen Gutachter beauftragen, der Ihnen den genauen Wert ermittelt. Auch zur Prüfung wie viel Erbschaftssteuer anfallen würde, brauchen Sie einen aussagekräftigen Immobilienwert.

Beachten Sie aber auch andere Vermögenswerte, die Sie eventuell dazu erben und die gegebenenfalls eine nicht sehr attraktive Immobilie mit ihrem Wert ausgleichen.

Denn grundsätzlich gilt: Man erbt alles – Vermögen und Schulden, somit bei einer Immobilie auch den Kredit, falls dieser noch läuft. Im Umkehrschluss bedeutet dies für Sie: Wenn Sie das Erbe ausschlagen, erben Sie gar nichts. Das heißt, Sie können beispielsweise nicht eine sanierungsbedürftige Immobilie ausschlagen und gleichzeitig gewinnbringende Wertpapiere behalten. Gleiches gilt, falls Sie in einer Erbengemeinschaft sind. In diesem Fall erhalten die übrigen Miterben Ihren Anteil.

Achtung

Bei der Überprüfung der verschiedenen Vermögenswerte verlangen einige Institutionen einen Erbschein. Legen Sie alternativ beispielsweise die Sterbeurkunde vor. Denn sobald Sie einen Erbschein beantragen, gilt das Erbe als angenommen.

Des Weiteren können Sie auch aus persönlichen Gründen das Erbe ausschlagen oder wenn die Wohnung beziehungsweise das Haus an einen anderen Angehörigen weitervererbt werden soll. Wenn Sie selbst verschuldet sind, müssen Sie beachten, dass das geerbte Vermögen an Ihre Gläubiger in der Höhe Ihrer Schulden übergeht. Dies kann auch ein Grund für Sie sein, das Erbe auszuschlagen.

Lohnt sich ein Verkauf der Immobilie?

Fristen und Formenbeachten

Viel Zeit für das Abwägen, für Überprüfungen und die Entscheidungsfindung bleibt Ihnen allerdings nicht. Innerhalb von 6 Wochen nach dem Erbfall müssen Sie das Erbe ausschlagen, ansonsten gilt das Erbe automatisch als angenommen. Als Stichtag für den Beginn dieser Frist gilt entweder der Todestag des Erblassers oder die Übermittlung des Testaments insofern eines vorliegt. Ausnahmen gibt es aber auch, beispielsweise wenn Sie sich im Ausland aufhalten oder der Erblasser seinen letzten Wohnsitz außerhalb Deutschlands hatte. In diesem Fall können Sie nach mehreren Monaten noch das Erbe ausschlagen. Die Frist beträgt hier 6 Monate.

Hinweis

Greift die gesetzliche Erbfolge, werden Sie nicht amtlich über den Tod des Erblassers informiert. Das Nachlassgericht geht davon aus, dass Sie als Angehöriger ohnehin Kenntnis davon haben. Nur wenn Sie in der Erbfolge nachrücken oder in einem Testament berücksichtigt wurden, erhalten Sie vom Nachlassgericht eine Mitteilung darüber.

Neben der 6-wöchigenFrist, muss die Ablehnung des Erbes in einer bestimmten Form erfolgen:

  • direkt beim Nachlassgericht niederschrieben
  • oder vom Notar beurkundet

Erfüllt Ihre Ablehnung des Erbes diese Kriterien nicht, so ist sie unwirksam. Neben Ihren Daten und denen des Erblassers, ist es empfehlenswert, den Grund der Ablehnung zu nennen. Ein Notar hilft Ihnen bei der genauen Ausformulierung.

Was kostet es, ein Erbe auszuschlagen?

Möchten Sie Ihr Erbe ausschlagen, kosten beide zulässige Formen Geld. Die Gebühren richten sich nach dem Vermögenswert des Erbes und sind in etwa gleich hoch. Das können beispielsweise 20-70 € sein, aber auch mehrere Hundert Euro. Es gilt: Je höher der Wert des Erbes, desto höher sind die Gebühren. Sie machen ca. 0,1 % des Wertes aus.

Was passiert mitder immobilie?

Wollen Sie Ihr Erbe ausschlagen, sind Wohnung oder Haus nicht mehr Ihre Angelegenheit. Nach der Ablehnung müssen Sie sich weder um die Räumung noch um Vermietung oder Verkauf kümmern. Das ist auch der Fall, wenn der Erblasser in einer Mietwohnung gelebt hat. Der Vermieter darf nicht von Ihnen verlangen, dass Sie die Wohnung räumen, wenn Sie das Erbe ausgeschlagen haben.

Mit dem Ausschlagen des Erbes sind Sie nicht nur von allen Pflichten diesbezüglich befreit und erhalten weder Schulden noch Vermögen. Eine weitere Folge ist, dass das zu erbende Vermögen beziehungsweise die Immobilie nach der gesetzlichen Erbfolge an den nächsten Erben geht. Sollte sich keiner finden, der das Erbe annimmt, geht die Immobilie an den Staat. Dies sollte Ihnen bewusst sein, wenn Sie Ihr Erbe ausschlagen wollen.

Haben oder konnten Sie die 6-Wochen-Frist nicht einhalten und somit das Erbe automatisch angenommen, so können Sie die Erbschaft anfechten. Dies gilt ebenso für den Fall, wenn Sie Ihr Erbe ausgeschlagen haben und es nun doch antreten wollen. Ob sich eine Anfechtung des Erbes oder der Ausschlagung lohnt und vor Gericht erfolgreich sein wird, besprechen Sie am besten mit Ihrem Anwalt. Er geht auf Ihre individuelle Situation ein und kann eine Anfechtung am besten beurteilen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag nach bestem Gewissen recherchiert und verfasst wurde. Eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, ersetzt der Inhalt dieses Angebots aber nicht.

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