Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, werden Sie sich sicher schon überlegt haben, ob Sie diese selbst nutzen können. Klar, beim Elternhaus oder Eigenheim des Ehepartners spielen natürlich Emotionen und Erinnerungen eine besondere Rolle. Dennoch sollten Sie auch in einem solchen Fall Fakten sprechen lassen. Stellen Sie sich am besten diese Fragen:
- Kann ich das Haus selbst nutzen?
- Wäre eine Vermietung oder Fortsetzung einer laufenden Vermietung gewinnbringend?
- Ist das Haus belastet?
- Kann ich das Haus gewinnbringend verkaufen?
- Ist das Haus in einem guten Zustand oder muss es saniert werden?
Ist das Haus oder die Wohnung noch nicht abbezahlt, sanierungsbedürftig oder für Sie in irgendeiner anderen Form eine finanzielle Belastung, die Sie nicht tragen können, ist es sinnvoll, das Erbe auszuschlagen. Um dies beurteilen zu können, müssen Sie wissen, wie viel die Immobilie wert ist. Hierzu können Sie online eine kostenlose Ersteinschätzung durchführen oder einen Gutachter beauftragen, der Ihnen den genauen Wert ermittelt. Auch zur Prüfung wie viel Erbschaftssteuer anfallen würde, brauchen Sie einen aussagekräftigen Immobilienwert.
Beachten Sie aber auch andere Vermögenswerte, die Sie eventuell dazu erben und die gegebenenfalls eine nicht sehr attraktive Immobilie mit ihrem Wert ausgleichen.
Denn grundsätzlich gilt: Man erbt alles – Vermögen und Schulden, somit bei einer Immobilie auch den Kredit, falls dieser noch läuft. Im Umkehrschluss bedeutet dies für Sie: Wenn Sie das Erbe ausschlagen, erben Sie gar nichts. Das heißt, Sie können beispielsweise nicht eine sanierungsbedürftige Immobilie ausschlagen und gleichzeitig gewinnbringende Wertpapiere behalten. Gleiches gilt, falls Sie in einer Erbengemeinschaft sind. In diesem Fall erhalten die übrigen Miterben Ihren Anteil.