Medienberichten zufolge planen der Steuerzahlerbund und der Eigentümerverband Haus und Grund in fünf Bundesländern Musterklagen gegen die Grundsteuer einzureichen. Eine von den Verbänden in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff das in zahlreichen Bundesländern angewandte Gesetz des Bundes für verfassungswidrig hält.
Auch der Bund der Steuerzahler Deutschland kritisiert die neue Grundsteuer und bemängelt, dass sie zu erheblichen Mehrbelastungen führen wird. Ab 2025 werden Eigentümer, die bereits einen Grundsteuerbescheid erhalten haben, in vielen Fällen eine höhere Grundsteuer zahlen müssen als zuvor. Aus diesem Grund raten die Verbände auch dazu, dass Eigentümer selbst Einspruch gegen bereits erhaltene Grundsteuerbescheide einlegen sollten.
Die Grundsteuer wird auf Basis des Einheitswertes des Grundstücks berechnet. Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt ermittelter Wert, der den Vermögenswert des Grundstücks wiedergibt. Dabei wird unter anderem die Größe des Grundstücks, die Bodenrichtwerte, die Gebäudeflächen und die Baujahrklassen berücksichtigt. Auf Basis des Einheitswertes wird dann der Steuermessbetrag berechnet, der mit dem individuell festgelegten Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert wird. Dadurch ergibt sich schließlich die Höhe der Grundsteuer, die der Eigentümer zu entrichten hat.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und wird für bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben. Der Hebesatz für die Grundsteuer wird von den Kommunen selbst festgelegt, weshalb die Spannbreite zwischen den Kommunen extrem groß sein kann.
Quellen und weitere Informationen zu diesem Thema finden sich unter anderem auf den Seiten von zeit.de, wiwo.de und dstgb.de.